Krebsvorsorge in unserer Praxis in Gelsenkirchen-Buer
Ab dem 20. vollendetem Lebensjahr können die Frauen bei dem Gynäkologen eine Früherkennungsuntersuchung für Krebs im Genetalbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs in Anspruch nehmen.
Diese wird von den Krankenkassen bezahlt und beinhaltet – nach Alter gestaffelt – folgende Untersuchungen:
- Blutdruckmessung
- Urinstix
- Zellabstrich des Gebärmutterhalses
- Bimanuelle Tastuntersuchung
- Bei Patientinnen von 20 bis 34 Jahre: jährlicher PAP-Abstrich und gynäkologische Tastuntersuchung
- Ab 35 Jahre: PAP-Abstrich und Testung auf Gebärmutterhalskrebs auslösende Papilloma-Viren (HPV-Test). Hier gibt es seit 2020 eine Besonderheit: Im ersten Jahr erfolgen die Abstriche, in den beiden Folgejahren erhalten Sie gemäß Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eine gynäkologische Tastuntersuchung. Gerne bieten wir Ihnen weiterhin zu Ihrer Sicherheit und Beruhigung einen jährlichen PAP-Abstrich als individuelle Gesundheitsleistung an.
- Vom 30. Lebensjahr können die Frauen von den Gynäkologen einmal jährlich eine Tastuntersuchung der Brust durchführen lassen. Der Gynäkologe tastet dabei die Brust und die Achselhöhlen auf eventuelle Verhärtungen und vergrößerte Lymphknoten ab. Außerdem kann er Anleitungen zur Selbstuntersuchung der Brust geben.
- Ab 50 Jahre: Immunologischer Stuhltest bis zum 55. Lebensjahr jährlich, dann alle 2 Jahre.
- Ebenso weisen wir auf die Durchführung einer Darmspiegelung (Koloskopie) ab dem 55. Lebensjahr im Rahmen der Krebsvorsorge hin.
- Weiterhin weisen wir auf das Mammografie-Screening über das zentrale Einladungsverfahren ab dem 50. Lebensjahr hin.
- Zur Prävention des Gebärmutterhalskrebses können sich Mädchen und Jungen zwischen 9 und 18 Jahren mit einer HPV-Impfung schützen. Lassen Sie sich bei uns beraten.
Natürlich gibt es auch noch weitere Methoden, um verschiedene Krebstypen festzustellen, gerne berate ich Sie über zusätzliche Ultraschalluntersuchungen vaginal der Gebärmutter und Eierstöcke.










